Arbeitslosengeld II: Informationserteilung und Beantragung
Bei Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen (z.B. aus Arbeitslosengeld I oder Berufstätigkeit), haben erwerbsfähige Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren möglicherweise einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV). Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld erhalten.
Informationen zur Antragstellung, den Anspruchsvoraussetzungen und den Formalitäten gibt die zuständige Stelle.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit die zuständigen Sachbearbeiter genügend Zeit für Sie haben.
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld stellen eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes dar. Sie werden als Geld- oder Sachleistungen gewährt. Die laufenden Leistungen bestehen im Wesentlichen aus
- „Regelbedarf“ ,
- angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung,
- Leistungen aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ für Kinder .
Abhängig von der besonderen Situation kommen im Einzelfall auch einmalige Leistungen in Betracht:
- Erstausstattung für Bekleidung,
- Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt,
- Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte.
Unter besonderen Voraussetzungen können auch Darlehen gewährt werden.
Eigenes Einkommen und Vermögen sowie Sozialleistungen anderer Träger müssen aber stets vorrangig eingesetzt werden.