Der erforderliche formlose Antrag für die gewerbsmäßige Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten gemäß § 33c GewO, ist bei der für den Ort der gewerblichen Niederlassung - oder falls solch eine nicht besteht - die für den Wohnort des Antragstellers zuständige Behörde zu stellen.
Aufstellungserlaubnis für Spielautomaten
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen sind vom Antragsteller (natürliche Person) dem Antrag beizufügen bzw. zu beantragen:
- Führungszeugnis
(Belegart 0 - bei der Wohnsitzbehörde zu beantragen) - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
(Belegart 9 - bei der Wohnsitzbehörde zu beantragen)
Die Aufstellererlaubnis kann von natürlichen und juristischen Personen beantragt werden. Zusätzlich ist für die juristische Person beizufügen bzw. zu beantragen:
- Führungszeugnis für alle Geschäftsführer
(Belegart 0 - bei der Wohnsitzbehörde zu beantragen) - Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister für alle Geschäftsführer
(Belegart 9 - bei der Wohnsitzbehörde zu beantragen) - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person
(Belegart 9 - bei der Wohnsitzbehörde zu beantragen)
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erlaubnis ist gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung in der derzeitigen Fassung eine Gebühr von 760,00 - 1.134,00 € zu erheben.
Stellt ein Gastwirt in seinem eigenen Betrieb Spielgeräte auf, so beträgt die Gebühr für die, nur für seinen Betrieb geltende, Aufstellererlaubnis für 1 Spielgerät 152,00 € und für 2 Spielgeräte 228,00 €.
Für das Führungszeugnis und der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist jeweils eine Gebühr von 13,00 € zu entrichten.
Ansprechpartner/in
Herr M. Rykena | |
Amt / Bereich Fachdienst 33 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung Rathaus, Zimmer 118 // 1. OG Mühlenstraße 2-4 27777 Ganderkesee Telefon: 04222 44330 Telefax: 04222 44120 E-Mail: m.rykena@ganderkesee.de |