Aufstieg von (Kinder)-Luftballons: Informationen für das Auflassen von unbemannten Freiballonen (Kinderballone) gemäß § 16 a Abs.1 Ziffer 3 Luftverkehrsordnung
Für das Auflassen von Luftballonen ist keine Erlaubnis erforderlich, wenn- nicht mehr als 500 Ballone aufgelassen werden sollen
- die Ballone nur in der üblichen Größe und bei guten Sichtverhältnissen aufgelassen werden
- zur Füllung der Ballone ein nichtbrennbares Gasgemisch (z.B. Helium-Edelgas) verwendet wird,
- die Ballone nicht gebündelt aufgelassen werden (sog. Ballontrauben)
- an den Ballonen keine festen Gegenstände (Holz, Plastik, Metall, auch keine Wunderkerzen oder Leuchtstäbe) befestigt werden
- der Aufstieg einzeln oder in Gruppen von max. 50 Stück erfolgt und danach eine Pause eingehalten wird
- die Adresskarten nur mit Bindfäden oder Gummiringen befestigt werden.