Die Gemeinde Ganderkesee als untere Straßenverkehrsbehörde kann auf Antrag Ausnahmen von bestimmten Vorschriften und Verboten der Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zulassen.
Das Gebiet möglicher Ausnahmegenehmigungen im Straßenverkehr betrifft viele Regelungen in der StVO. Beispiele für Ausnahmen:
von einem bestehenden Lkw-Verbot, vom Verbot an Sonn- und Feiertagen sowie in der Ferienzeit Transporte durchzuführen, von der Gurtanlegepflicht oder die Beantragung eines Handwerkerparkausweises.
In den meisten Fällen reicht ein schriftlicher Antrag aus, aus dem alle relevanten Daten für die Genehmigung hervorgehen. Bei einer Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist darüber hinaus erforderlich, ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller aufgrund des Befundes von der Gurtanlegepflicht befreit werden muss.
Ein weiterer Bereich der Ausnahmegenehmigungen betrifft die Transportfahrten des Großraum- und Schwerlastverkehrs. In dem schriftlichen Antrag zur Durchführung eines Transportes des Großraum- oder Schwerlastverkehrs sind alle Angaben über die Abmessungen des Fahrzeuges mitzuteilen bzw. eine vorhandene Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO vorzulegen und es ist der genaue Fahrtweg anzugeben, der befahren werden soll. Wird eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erst noch benötigt, um ein Fahrzeug mit Übermaßen am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen, kann diese ebenfalls bei der Gemeinde Ganderkesee beantragt werden.