Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
Bauaktenarchiv
Allgemeine Informationen
Zuständige Stelle
Eine Akteneinsicht bei der Gemeinde Ganderkesee ist möglich wenn die Bauakte nicht älter als 10 Jahre ist.
Im Bauaktenarchiv des Landkreises Oldenburg befinden sich dagegen die Bauakten der Bauverfahren seit 1950.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.
Anträge / Formulare
Ansprechpartner/in
Frau A. Jantos | |
Amt / Bereich Fachdienst 41 - Bauleit- und Entwicklungsplanung Rathaus, Zimmer 208 // 2. OG Mühlenstraße 2-4 27777 Ganderkesee Telefon: 04222 44612 Telefax: 04222 44120 E-Mail: a.jantos@ganderkesee.de |