Bauanträge

Allgemeine Informationen

Der Bauantrag wird bei, Landkreis Oldenburg eingereicht , wo der Bauantrag dann geprüft wird. Wenn alle Institutionen gehört wurden und alle Stellungnahmen vorliegen wird die Baugenehmigung erteilt oder versagt.

Der Bauantrag wird beim Landkreis Oldenburg eingereicht.
Hier wird er nun beim Bauordnungsamt des Landkreises Oldenburg auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den bauordnungs- und planungsrechtlichen Vorschriften geprüft. Sollten Unterlagen fehlen, wird die Gemeinde Ganderkesee bzw. der Landkreis Oldenburg Sie informieren. Des Weiteren sind bei bestimmten Bauvorhaben ggf. noch andere Institutionen zu hören, wie z.B. das staatliche Gewerbeaufsichtsamt wegen gewerblicher Fragen, die untere Wasserbehörde wegen der Abwasserbeseitigung auf dem Grundstück usw.
Wenn sämtliche Stellungnahmen vorliegen, fasst das Bauordnungsamt diese mit der eigenen technischen und öffentlich-rechtlichen Prüfung zusammen und erteilt oder versagt die Baugenehmigung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Bauantrag muss der Gemeinde schriftlich in mind. dreifacher Ausfertigung vorgelegt werden, bestehend aus:

  1. amtlichem einfachen Lageplan im Maßstab 1:500

  2. Bauzeichnung im Maßstab 1:100 mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten mit entsprechender Vermessung

  3. Baubeschreibung mit folgenden Angaben
    • Eigentumserklärung des Baugrundstücks für das Vorhaben
    • Konstruktionsbeschreibung
    • Nutzungserklärung
    • Anlagen zur Wärmeversorgung
    • Nachprüfbare Berechnung der:
      -> bebauten Flächen
      -> Geschossflächenzahl

      -> Grundflächenzahl
      -> Rohbau- und Gesamtbaukosten
      -> umbauter Raum in Kubikmeter
      -> Freiflächengestaltung mit Bäumen und Bepflanzungsplan
      -> Lage der LKW-Stellplätze
      -> Nachweis der Sandsicherheit (Statik) mit Unterschrift (Haftungsübernahmen) durch
           einen Fachingenieur
      -> Wärme- und Schalldämmung
      -> ggf. Erklärung gemäß § 75a NBaO
      -> ggf. Erklärung gemäß § 75b NBauO

Zur Seite des Landkreises Oldenburg, hier finden Sie auch ggf. benötigte Antragsvordrucke.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden vom Landkreis Oldenburg erhoben.

Rechtsgrundlage
  • Niedersächsische Bauordnung
  • Baugesetzbuch

zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Gemeinde Ganderkesee
Frau A. JantosStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 41 - Bauleit- und Entwicklungsplanung
Rathaus, Zimmer 208 // 2. OG
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44612
Telefax: 04222 44120
E-Mail: