Baumfällgenehmigung

Allgemeine Informationen

Baumfällung

Die Genehmigungspflichtigkeit für Baumfällungen unterliegt verschiedenen Rechtsnormen.

Baumbestände können in bestehenden Bebauungsplänen als orts- und landschaftbildprägende Bäume, durch geschützte Landschaftsbestandsteile, in Landschaftsschutzgebieten, als Naturdenkmale oder in Naturschutzgebiete geschützt sein. In all diesen Fällen ist eine Beseitigung von Baumbeständen ohne gerechtfertigten Anlass nicht zulässig. Es müssen hierfür gute Gründe, wie eine nicht mehr zu gewährleistende Verkehrssicherheit der Baumbestände, Blitzeinschläge o. a. vorliegen. In all diesen Fällen ist eine schriftliche Erlaubnis der Gemeinde Ganderkesee bzw. des Landkreises Oldenburg notwendig.

Zum anderen ist das europäische Artenschutzrecht ein Belang der seit einigen Jahren zu beachten, aber von der Gemeinde nicht abschließend zu bewerten ist. Es geht darum, dass in Deutschland ca. 222 von Tier- und Pflanzenarten streng geschützt sind. Hierunter fallen auch einige Arten, die in Höhlungen von Altbaumbeständen in Nordwestdeutschland und vorkommen können. Hier ist eine individuelle Einzelfallprüfung bei Altbäumen unter Umständen notwendig. Es geht Vogel oder Fledermausarten, aber auch andere geschützte Arten. Das Artenschutzrecht der Europäischen Union spricht ein Tötungsverbot für besonders  und streng geschützte Arten aus. Es ist daher in jedem Fall zu ermitteln, ob geschützte Arten vorhanden sind.

Zum Schutz der nicht besonders geschützten Arten muss auch der Zeitpunkt des Eingriffes in den Naturhaushalt gut gewählt sein. Zwischen dem 30. September und dem 01. März sollten Baumfällungen ausgeführt werden. Das „Brutgeschäft“ ist während dieses Zeitraumes für die heimische Vogelwelt in jedem Fall abgeschlossen.

Eine Positivbescheinigung zum Fällen von Bäumen erteilt die Gemeinde Ganderkesee nicht. Um zu erfahren, welchen Rechtsstatus ihre Bäume haben, bzw. was dabei zu beachten ist, kann nur in einer individuellen Einzelabfrage bei der Gemeinde Ganderkesee geschehen. Diese kann auch beim Landkreis Oldenburg eingeholt werden.


Ansprechpartner/in
Gemeinde Ganderkesee
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44-0
Telefax: 04222 44-120
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­gan­der­ke­see.de
Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
zusätzlich:
Montag und Dienstag:
14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 - 18:00 Uhr