Bebauungsplan

Allgemeine Informationen

Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht, welcher von der Gemeinde Ganderkesee als Satzung beschlossen wurde.

Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.


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Fachdienst 41 - Bauleit- und Entwicklungsplanung
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Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44605
Telefax: 04222 44120
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Frau R. LohreitStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 41 - Bauleit- und Entwicklungsplanung
Rathaus, Zimmer 206 // 2. OG
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44601
Telefax: 04222 44120
E-Mail:
Herr T. DidjurgiesStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 41 - Bauleit- und Entwicklungsplanung (Leitung)
Rathaus, Zimmer 223 // 2. OG
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44604
Telefax: 04222 44120
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