Bearbeitung der von der Gemeinde aufgenommenen und ausgegebenen Darlehn. Erteilung von Löschungsbewilligungen soweit für von der Gemeinde ausgegebene Darlehn ein Grundbucheintrag erfolgte.
Darlehensangelegenheiten
Allgemeine Informationen
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung der Löschungsbewilligung wird eine Gebühr von 10 € erhoben.
Ansprechpartner/in
Frau R. Heinecke | |
Amt / Bereich Fachdienst 11 - Finanzservice (Leitung) Rathaus, Zimmer 132 // 1. OG Mühlenstraße 2-4 27777 Ganderkesee Telefon: 04222 44209 Telefax: 04222 44120 E-Mail: r.heinecke@ganderkesee.de |