Eheschließung anmelden

Allgemeine Informationen

Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Zuständig ist das Standesamt der Gemeinde in der Sie Ihren Wohnsitz haben. 
Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer beim Wohnsitzstandesamt.


Trauräume in der Gemeinde Ganderkesee

In der Gemeinde Ganderkesee stehen Ihnen drei Trauräume zur Verfügung. Sie können wählen zwischen der klassischen Variante im Standesamt des Rathauses und Trauungen mit besonderer Atmosphäre und Ausstrahlung in der Windmühle „De lütje Anja“. Ganz neu ist die Möglichkeit, in der "Bibelscheune" in Falkenburg die Ehe zu schließen.

Flyer - Heiraten in Ganderkesee

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

  • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobten/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
  • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
  • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer beim Wohnsitzstandesamt.

Bitte vereinbaren Sie für eine Anmeldung zur Eheschließung vorab einen Termin mit dem Standesamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Erweiterte Meldebescheinigung mit Eintrag des Familienstands von der Meldebehörde, aktuell ausgestellt. Wenn Sie beide in Ganderkesee gemeldet sind, erstellt das Standesamt diese für Sie.
  • Aktuell beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag/Abschrift aus dem Geburtenregister aus dem Standesamt Ihres Geburtsortes 
    • Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Abschrift aus dem Geburtseintrag/Abschrift aus dem Geburtenregister nicht um eine Geburtsurkunde handelt!
    • Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag/Abschrift aus dem Geburtenregister sollte nicht vor dem 01.01.2009 ausgestellt sein und nicht älter als 6 Monate sein.
    • Im Einzelfall ist mit der Standesbeamtin zu klären, ob eine ältere beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag/Abschrift aus dem Geburtenregister ausreichend ist.
    • Sind seit der Ausstellung der beglaubigten Abschrift aus dem Geburtseintrag/Abschrift aus dem Geburtenregister Änderungen erfolgt (z.B. Adoption, Namensänderung), so ist eine beglaubigte Abschrift vorzulegen, die diese Änderungen enthält.
  • Falls ein Partner schon verheiratet war oder eine Lebenspartnerschaft begründet hatte, brauchen Sie neben der aktuellen Abschrift des Geburtseintrags/Abschrift aus dem Geburtenregister eine aktuelle Eheurkunde der vorherigen Ehe mit Eintrag über die Auflösung der Ehe bzw. eine aktuelle Lebenspartnerschaftsurkunde mit Eintrag der Auflösung der früheren Lebenspartnerschaft.
  • Haben Sie ein gemeinsames Kind mit Ihrem Partner, so benötigen Sie die Geburtsurkunde des Kindes und ggf. den Nachweis über eine schon abgegebene Sorgerechtserklärung.

Hinweis:
Werden die erforderlichen Dokumente beim Standesamt Ganderkesee geführt, greifen wir auf die bei uns vorhandenen Personenstandsregister zurück. Sie brauchen sich diese Unterlagen dann nicht vorab besorgen.

Noch ein Hinweis:
In folgenden Fällen sollten Sie sich bezüglich der mitzubringenden Unterlagen auf jeden Fall beim Standesamt erkundigen:

  • wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in) eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
  • Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben oder aufgelöst wurde,
  • gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind oder
  • wenn Sie eine Lebenspartnerschaft begründet hatten.

Bitte vereinbaren Sie mit uns vorab einen Termin mit einer der Standesbeamten. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können.

Die Öffnungszeiten finden Sie auf dieser Informationsseite.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Eheschließung beträgt 50 EUR. Hinzu kommt die Gebühr für die Ausstellung der Urkunde in Höhe von 15 EUR und ggf. Gebühren für die Trauzimmer in der Mühle oder in der Bibelscheune.

Sie können die Gebühren bar oder bargeldlos per Karte bezahlen. Die Gebühren können abweichen, z.B. wenn eine der eheschließenden Personen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Prüfungsaufwand im Einzelfall.

Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt die Anmeldung der Eheschließung ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Anmeldung der Eheschließung entgegenzunehmen.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja. Sofern die Anmeldung nicht mündlich erfolgt.

Persönliches Erscheinen nötig: Grundsätzlich, ja.

Was sollte ich noch wissen?

Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.


zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 32 - StandesamtStandort anzeigen
Rathaus
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44-0
Telefax: 04222 44-120
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