Der elektronische Identitätsnachweis dient der Online-Ausweisfunktion. Er ermöglicht sich im Internet und an Automaten sicher und eindeutig mit den auf dem Chip des Personalausweises gespeicherten Daten auszuweisen.
- Wird der Ausweis im Internet zur Identifizierung genutzt, werden die elektronisch im Personalausweis gespeicherten Daten nur dann übermittelt, wenn
- ein Diensteanbieter ein gültiges Berechtigungszertifikat besitzt,
- Sie vorab der Übergabe der persönlichen Daten mit der Eingabe einer Geheimnummer (PIN) zustimmen und
- Mindestens 16 Jahre alt sind.
Auf Wunsch können Sie in den Bürgerbüros Einsicht in Ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises bekommen.
Hierfür sprechen Sie bitte persönlich in einem der Bürgerbüros vor.
Weitere Informationen zur Online-Ausweis Funktion erhalten Sie auf den Seiten vom Bundesministerium des Innern und für Heimat hier.