Elektronischer Identitätsnachweis

Allgemeine Informationen

Der elektronische Identitätsnachweis dient der Online-Ausweisfunktion. Er ermöglicht sich im Internet und an Automaten sicher und eindeutig mit den auf dem Chip des Personalausweises gespeicherten Daten auszuweisen.

  • Wird der Ausweis im Internet zur Identifizierung genutzt, werden die elektronisch im Personalausweis gespeicherten Daten nur dann übermittelt, wenn
  1. ein Diensteanbieter ein gültiges Berechtigungszertifikat besitzt,
  2. Sie vorab der Übergabe der persönlichen Daten mit der Eingabe einer Geheimnummer (PIN) zustimmen und 
  3. Mindestens 16 Jahre alt sind.

Auf Wunsch können Sie in den Bürgerbüros Einsicht in Ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises bekommen.

Hierfür sprechen Sie bitte persönlich in einem der Bürgerbüros vor.


Weitere Informationen zur Online-Ausweis Funktion erhalten Sie auf den Seiten vom Bundesministerium des Innern und für Heimat hier. 

Welche Gebühren fallen an?

Das Sperren, Entsperren und Ändern der PIN ist gebührenfrei.


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