Folgende Daten werden auf dem Ausweis-Chip zur Nutzung der eID-Funktion gespeichert:
- Familienname und Geburtsname,
- Vornamen,
- Doktorgrad (sofern vorhanden),
- Tag und Ort der Geburt,
- Lichtbild,
- Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe "keine Hauptwohnung in Deutschland",
- Ordensname, Künstlername (sofern vorhanden),
- Abkürzung "IDD" für Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland,
- Seriennummer,
- Abkürzung "D" für deutsche Staatsangehörigkeit,
- letzter Tag der Gültigkeitsdauer,
- Prüfziffern,
- Leerstellen,
- Fingerabdrücke, Bezeichnung der erfassten Finger, Angaben zur Qualität der Abdrücke (sofern Abdrücke abgegeben wurden)
Informationen zur Speicherung von Fingerabdrücken:
- Fingerabdrücke müssen Sie nicht abgeben. Sie werden nur auf Wunsch auf dem Chip des Personalausweises gespeichert.
- Die Fingerabdrücke werden in Form eines flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers gespeichert.
- Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert.
- Die Aufnahme der Fingerabdrücke erfolgt bei der Beantragung eines neuen Personalausweises in den Bürgerbüros.
- Ihre Finger werden elektronisch gescannt. Sie müssen sich also nicht anschließend die Finger waschen.
- Die Fingerabdruckdaten werden nach Aushändigung des Ausweises in der Behörde gelöscht.