Beim erstmaligen (Aus-)Bau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erhebt die Gemeinde Kommunalabgaben in Form von Erschließungsbeiträgen.
Wenn öffentliche Straßen, Wege und Plätze oder Teile davon (z.B. Geh- und Radwege, Beleuchtungs- oder Straßenentwässerungseinrichtungen) erstmalig (aus-)gebaut werden, erhebt die Gemeinde zur Deckung eines Teils ihrer Kosten Kommunalabgaben in Form von Erschließungsbeiträgen.
Dabei trägt die Gemeinde 10 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwands. 90 % werden auf die erschlossenen Grundstücke nach den Festsetzungen der Erschließungsbeitragssatzung verteilt.