Gegenstände, die Sie gefunden haben und einen Wert über 10,00 Euro haben, melden Sie bitte dem Bürgerbüro in Ganderkesee oder Bookholzberg. Sie können den Fund auch telefonisch (04222 44-300) oder schriftlich mitteilen.
Aufbewahrung und Versteigerung
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Hat sich der Eigentümer innerhalb der Frist nicht gemeldet, können Sie die Fundsache behalten (ggf. nach Zahlung einer Verwaltungsgebühr, sofern Sie den Gegenstand dem Fundbüro zur Verwahrung übergeben haben).
Gegenstände, von denen anzunehmen ist, dass der Eigentümer sie absichtlich weggeworfen hat (Schrott), werden vom Fundbüro nicht angenommen.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der Gemeinde Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
Anfrage zu einem verlorenen Gegenstand
Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie ein paar Tage später telefonisch (04222 44-300), schriftlich oder persönlich im Bürger-Service-Büro in Ganderkesee oder Bookholzberg erfragen, ob Ihr Gegenstand schon abgegeben wurde.
Wenn wir Ihre verlorene Sache im Bürger-Service-Büro haben, erhalten Sie Ihr Eigentum nach Zahlung einer Verwahrgebühr zurück.
Sie können im Bürger-Service-Büro auch eine kostenpflichtige Bescheinigung, dass Ihre verlorene Sache nicht abgegeben wurde, für Ihre Versicherung erhalten.
Hinweis:
Die Anfrage zu einem verlorenen Gegenstand wird von uns nicht gespeichert. Bitte melden Sie sich daher nach einer gewissen Zeit erneut bei uns, wenn wir Ihre Sache bei der ersten Anfrage nicht ermitteln konnten.