Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen

Allgemeine Informationen

Wer als juristische Person ein Gaststättengewerbe betreibt und eine andere Person zur Vertretung beruft, muss dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.

Verfahrensablauf

- Sie müssen der Behörde, der Sie Ihr Gaststättengewerbe angezeigt haben, mitteilen, dass ein Wechsel in der Vertretungsberechtigung stattgefunden hat.

- Dazu verwenden Sie das vorgeschriebene Anzeigeformular und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.

An wen muss ich mich wenden?

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständige Stelle

Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
  • ggf. Vertretungsvollmacht
  • Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
  • bei Alkoholausschank:
    • Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) sowie
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.1 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige müssen Sie unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern – erstatten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der erforderlichen Unterlagen.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau D. WulfStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 31 - Rechtsstelle
Rathaus, Zimmer 108 // 1. OG
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44302
Telefax: 04222 44120
E-Mail:
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Gemeinde Ganderkesee - Rechtsstelle VCard
Mühlenstraße 2
27777 Ganderkesee
Telefon: 0422244-0
Telefax: 0422244-120
E-Mail: Öffnungszeiten:


Öffnungszeiten der übrigen Bereiche:


Montag, Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr


Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr


Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr


Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr


und nach Vereinbarung



Herr Ahrens (109) VCard
Gemeinde Ganderkesee - Rechtsstelle
Telefon: 0422244-301
Telefax: 0422244-120
E-Mail: