Die Geburtsurkunde stellt eine amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person dar.
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Die Geburtsurkunde stellt eine amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person dar.
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Urkunden für in der Gemeinde Ganderkesee geborene Personen können persönlich, schriftlich oder online angefordert werden.
Hinweis:
Sie benötigen eine Urkunde für die Anmeldung einer Eheschließung? In diesem Fall benötigen Sie eine Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese können Sie im selben Onlineantrag auswählen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachdienst 32 - Standesamt | |
Rathaus Mühlenstraße 2-4 27777 Ganderkesee Telefon: 04222 44-0 Telefax: 04222 44-120 E-Mail: standesamt@ganderkesee.de | Sprechzeiten zur Zeit nur nach Vereinbarung - bitte melden Sie sich telefonisch bei uns. |
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