Bestätigt wird, dass der Aufstellungsort den Vorschriften entspricht.
Geeignetheitsbestätigung
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der erforderliche formlose Antrag für die gewerbliche Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten gemäß § 33 c GewO ist bei der für den Aufstellungsort zuständigen Behörde einzureichen.
Folgende Unterlagen sind vom Antragsteller dem Antrag beizufügen:- Aufstellererlaubnis
Die Geeignetheitsbestätigung gemäß § 33c Abs. 3 GewO kann von natürlichen und juristischen Personen beantragt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erlaubnis ist gemäß Kostentarif zur allgemeinen Gebührenordnung in der derzeitigen Fassung eine Gebühr von 55,80 € zu erheben.
Hinweis:Falls es sich um die erste Aufstellung von Spielgeräten in der Gemeinde Ganderkesee handelt, ist zusätzlich eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Für diese werden einmalig Gebühren in Höhe von 25,60 € erhoben
Ansprechpartner/in
Herr M. Rykena | |
Amt / Bereich Fachdienst 33 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung Rathaus, Zimmer 118 // 1. OG Mühlenstraße 2-4 27777 Ganderkesee Telefon: 04222 44330 Telefax: 04222 44120 E-Mail: m.rykena@ganderkesee.de |