Geeignetheitsbestätigung

Allgemeine Informationen

Bestätigt wird, dass der Aufstellungsort den Vorschriften entspricht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der erforderliche formlose Antrag für die gewerbliche Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten gemäß § 33 c GewO ist bei der für den Aufstellungsort zuständigen Behörde einzureichen.

Folgende Unterlagen sind vom Antragsteller dem Antrag beizufügen:
  • Aufstellererlaubnis

Die Geeignetheitsbestätigung gemäß § 33c Abs. 3 GewO kann von natürlichen und juristischen Personen beantragt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Erlaubnis ist gemäß Kostentarif zur allgemeinen Gebührenordnung in der derzeitigen Fassung eine Gebühr von 55,80 € zu erheben.

Hinweis:

Falls es sich um die erste Aufstellung von Spielgeräten in der Gemeinde Ganderkesee handelt, ist zusätzlich eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Für diese werden einmalig Gebühren in Höhe von 25,60 € erhoben


zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Gemeinde Ganderkesee
Herr M. RykenaStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 33 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathaus, Zimmer 118 // 1. OG
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
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Telefax: 04222 44120
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