Gewerbeauskünfte sind Auskünfte über Gewerbebetriebe, die sich im Gewerberegister der Gemeinde Ganderkesee angemeldet haben bzw. hatten. Hierbei wird über den Betrieb und ggfs. den Inhaber des Gewerbes eine allgemeine Auskunft gegeben.
Zu unterscheiden ist die Gewerbeauskunft von der Gewerbezentralregisterauskunft. Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt. Eine Gewerbezentralregisterauskunft gibt Informationen dazu, ob zu einem Gewerbebetrieb oder Gewerbetreibenden Verwaltungsentscheidungen, Bußgeldentscheidungen, rechtskräftige, strafrechtliche Verurteilungen oder ähnliches vorliegen. Nähere Informationen zu der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister finden Sie hier.
Online-Gewerbeauskünfte
Sie haben die Möglichkeit, online nach gewerblich angemeldeten Betrieben zu suchen. Beachten Sie, dass online nur eine Auskunft über derzeit angemeldete Betriebe erteilt werden kann und sich die Informationen auf den Betriebsnamen sowie die Anschrift und die Tätigkeitsbeschreibung beschränken.
Die Online-Auskunft über den nachstehenden Link ist gebührenfrei: migewa eAuskunft
(Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Service jeweils am letzten Freitag im Quartal aufgrund von Wartungsarbeiten eventuell nur eingeschränkt verfügbar ist.)
Beantragung von schriftlichen Auskünften
Abgesehen von der Möglichkeit der Online-Gewerbeauskünfte sind Gewerbeauskünfte bei der Gemeinde Ganderkesee schriftlich zu beantragen. Das rechtliche Interesse muss nachgewiesen werden, wie z.B. durch Vollstreckung oder Schuldnerverzug.
Bitte beachten Sie, dass für die schriftlichen Gewerbeauskünfte Gebühren in der nachstehend aufgeführten Höhe anfallen.