Die Errichtung oder Änderung einer Zufahrt und Absenkung von Bordsteinen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig!
Die Arbeiten dürfen nur durch eine geeignete Straßenbaufirma ausgeführt werden. Die Straßenbaufirma ist durch den Antragsteller zu beauftragen, die Kosten trägt der Antragsteller. Art und Umfang der Arbeiten bedürfen der Zustimmung der Gemeindeverwaltung, die Arbeiten dürfen erst nach Vorlage der Genehmigung begonnen werden. Die "Technischen Bestimmungen für die Bürgersteigabsenkung" sind zu beachten. Diese gehen Ihnen mit der Genehmigung zu.
Nach Fertigstellung der Maßnahme ist die Gemeindeverwaltung zur Durchführung einer Abnahme zu
verständigen.