- Eine Abmeldung muss erfolgen, wenn der Hundehalter aus dem Gemeindegebiet verzieht oder wenn das Tier abgegeben wird oder verstirbt.
- Die Abmeldung kann online, schriftlich oder persönlich erfolgen.
- Bei der Abmeldung ist, wenn der Hund abgegeben wurde, der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben.
- Ist der Hund verstorben, legen Sie bitte eine Bescheinigung des Tierarztes vor.
- Das Formular zur Abmeldung finden Sie unten auf dieser Seite.
- Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung zurückzugeben.
Wichtiger Hinweis zur Abmeldung:
Die steuerliche Abmeldung des Hundes erfolgt erst nach Vorlage der Hundesteuermarke. Sollte die Hundesteuermarke nicht mehr auffindbar sein, ist hierüber eine entsprechende schriftliche Erklärung einzureichen.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig. Dieser Schritt kann bei Nutzung des Onlineverfahrens gleichzeitig erfolgen.