Hundesteuer Festsetzung

Allgemeine Informationen

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Stadt, Samtgemeinde oder Gemeinde in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Hundesteuer in der Gemeinde Ganderkesee wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich: 

  • für den ersten Hund: 48,00 EUR
  • für den zweiten Hund: 66,00 EUR
  • für jeden weiteren: 84,00 EUR

In bestimmten Fällen können Sie eine Befreiung- oder Ermäßigung beantragen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Detailseite.


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