Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Stadt, Samtgemeinde oder Gemeinde in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Hundesteuer Festsetzung
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Hundesteuer in der Gemeinde Ganderkesee wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
- für den ersten Hund: 48,00 EUR
- für den zweiten Hund: 66,00 EUR
- für jeden weiteren: 84,00 EUR
In bestimmten Fällen können Sie eine Befreiung- oder Ermäßigung beantragen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Detailseite.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Ansprechpartner/in
Fachdienst 21 - Bürgerbüro | |
Rathaus Mühlenstraße 2-4 27777 Ganderkesee Telefon: 04222 44-300 Telefax: 04222 44-520 E-Mail: buergerbuero@ganderkesee.deHomepage: https://www.ganderkesee.de/rathaus/verwaltung/onlinetermine/ | |
Außenstelle Bookholzberg Stedinger Str. 65 27777 Ganderkesee Telefon: 04223 7091-0 |