Kanalanschlüsse (Regenwasser)

Allgemeine Informationen

Werden auf einem Grundstück Flächen versiegelt, z. B. durch Bebauung oder Pflasterung, fällt hier ein Niederschlagswasserabfluss an. Dieser muss schadlos abgeführt werden. Soweit möglich, ist das anfallende Niederschlagswasser vor Ort auf dem jeweiligen Grundstück zu versickern. Hierbei ist der Gewässerschutz, auch des Grundwassers, sicher zu stellen. Ist dies nicht möglich, kann das Wasser abgeleitet werden. Entweder in einen Graben oder in die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungsanlage (Regenwasserkanal).

Für den Anschluss des Grundstückes an den Regenwasserkanal benötigen Sie eine Erlaubnis der Gemeinde Ganderkesee, die diese Anlage betreibt. Der Entwässerungsantrag ist in 2-facher Form mit Angabe der Abwassermenge, die eingeleitet werden soll, an die Gemeinde Ganderkesee zu richten. Zwischen dem Regenwasserkanal und dem Grundstück wird ein Anschlusskanal verlegt. In den meisten Fällen ist dieser bereits vorhanden. Der Anschluss kann nach Genehmigung und Abnahme in Betrieb genommen werden. 

Wird das Regenwasser versichert oder in einem Graben abgeleitet, erfolgt keine Benutzung einer öffentlichen Anlage. Hier spricht man von einer Gewässernutzung. Diese ist erlaubnispflichtig und beim Landkreis Oldenburg, Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft, Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen, Telefon: 04431 85-0, email: landkreis.oldenburg@oldenburg-kreis.de zu beantragen.

In der Gemeinde Ganderkesee besteht ein Anschluss- und Nutzungszwang. D.h., immer dann, wenn ein Kanal vor dem Grundstück vorhanden ist, ist dieser auch zu benutzen, um die Ableitung des Niederschlagswassers schadlos sicher zu stellen. Grundsätzlich soll jedoch der Versickerung Vorrang gegeben werden, da dies aus ökologischer Sicht sinnvoll ist. Sind die Voraussetzungen gegeben, kann eine Befreiung vom Anschluss- und Nutzungszwang auf Antrag erteilt werden. Hierzu ist ebenfalls ein Entwässerungsantrag vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Entwässerungsgenehmigung und Abnahme fallen Gebühren in Höhe von 45,00 Euro an. Für die Befreiung vom Anschluss- und Nutzungszwang betragen die Verwaltungsgebühren 20,00 Euro.

Derzeit ist die Abwasserbeseitigung des Niederschlagswassers kostenlos.

Rechtsgrundlage

(Ortsrecht)

713 - Satzung über die Abwasserbeseitigung (Niederschlagswasser) und den Anschluss
an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Ganderkesee (Niederschlagswasserbeseitigungssatzung)

713 - Satzung über die Abwasserbeseitigung (Niederschlagswasser) und den Anschluss
an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Ganderkesee (Niederschlagswasserbeseitigungssatzung)
(PDF - Dokument, Größe: 1 MB)

(Allgemein)

Wasserhaushaltsgesetz,

Niedersächsisches Wassergesetz


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