Kindertagesstätten - Beiträge/Gebühren

Allgemeine Informationen

Kinder haben ab dem ersten Tag des Monats, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zu ihrer Einschulung einen Anspruch darauf, in einer Kindertagesstätte beitragsfrei gefördert zu werden. Der Anspruch umfasst den vereinbarten Zeitraum der regelmäßigen täglichen Förderung des Kindes, höchstens jedoch durchgehend acht Stunden täglich einschließlich des Zeitraums der Förderung in der Randzeit.

Der Anspruch erstreckt sich nicht auf Zeiträume der Förderung, die über diese Dauer hinausgehen und auf die Kosten der Verpflegung des Kindes sowie von Ausflügen.

Eine Betreuung vor dem dritten Lebensjahr (Krippe) sowie nach der Einschulung (Hort) ist beitragspflichtig.

Welche Gebühren fallen an?

Nach § 22 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (NKiTaG) kann auch die Gemeinde Ganderkesee die Gebühren für den Besuch von Kindertagesstätten nach der  wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der  Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung der Zahl  ihrer Kinder bemessen und staffeln. Die geschieht wie folgt:

Die Gemeinde erhebt einen Gebührenhöchstsatz nach der Einkommensstufe 14 der Einkommensstaffel für die Gebührenermittlung. Auf Antrag können die  Gebühren ermäßigt werden. Die ermäßigten Gebühren ergeben sich aus der Satzung der Gemeinde Ganderkesee über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen.

Wesentliches Staffelkriterium ist dabei das Einkommen.

Die Gebühren und Ermäßigungen können Sie aus den in den Anlagen zur o.g. Satzung aufgeführten Einkommensstufen entnehmen.

Rechtsgrundlage

§ 22 NKiTaG

Kommunale Satzung

Was sollte ich noch wissen?

Besuchen mehrere Kinder von Sorgeberechtigten gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, ermäßigt sich die Gebühr, die sich aus der Einkommensstaffel ergibt, für das zweite Kind um 50%, für das dritte und jedes weitere Kind werden keine Gebühren erhoben. Geschwisterkinder, die beitragsfrei sind, werden nicht berücksichtigt. Die Ermäßigung gilt nicht für Zuschläge für Früh- und Spätdienste.


zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Gemeinde Ganderkesee
Frau L. HahnStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 17 - Kindertagesstätten
Rathaus, Zimmer E12 // EG
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44403
Telefax: 04222 44120
E-Mail:
Frau V. ElfersStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 17 - Kindertagesstätten
Rathaus, Zimmer E13 // EG
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44472
Telefax: 04222 44120
E-Mail:
Herr J. FrankeStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 17 - Kindertagesstätten
Rathaus, Zimmer E9 // EG
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44402
Telefax: 04222 44120
E-Mail: