Bei dieser Dienstleistung handelt es sich um eine externe Dienstleistung. Details zu dieser Dienstleistung finden sie unter folgendem Link:
Landkreis Oldenburg (Wasser und Bodenschutz)
Beschreibung
Landkreis Oldenburg, Delmenhorster Str. 6, 27753 Wildeshausen
Telefon: 04431 85-0
Die Errichtung und die wesentliche Änderung einer Kleinkläranlage, deren Komponenten allgemein bauaufsichtlich zugelassen sind, sind der zuständigen Stelle anzuzeigen. Ihre Anzeige senden Sie bitte an den Landkreis Oldenburg –Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft.
Der OOWV beseitigt den in der Kleinkläranlage anfallenden Schlamm.
(siehe Fäkalschlammentsorgung)
Die Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser) wird in der Gemeinde Ganderkesee überwiegend durch eine zentrale Sammelkanalisation (Schmutzwasserkanal) sichergestellt, die vom OOWV betrieben wird.
In ländlicheren Gemeindeteilen mit weniger dichter Besiedlung, erfolgt die Abwasserbeseitigung teilweise durch Kleinkläranlagen.
Wo genau dies der Fall ist, ergibt sich aus der Satzung der Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinde Ganderkesee.
In der Satzung ist auch geregelt, ob das gereinigte Abwasser in das Grundwasser (Versickerung) oder in einen Graben, einzuleiten ist.