Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit Kennzeichen des Landkreises Oldenburg oder auswärtigen Kennzeichen
Das Fahrzeug soll nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Falls dieses Fahrzeug innerhalb eines Jahres wiederzugelassen werden soll, können die Kfz-Kennzeichen für ein Jahr reserviert werden. Das Kennzeichen kann auch vom Halter für ein neues Fahrzeug übernommen werden; gilt nur bei Fahrzeugen innerhalb des Landkreises!.
iKFZ - Online-Außerbetriebsetzung
Die „Internetbasierte Fahrzeugzulassung“ (i-Kfz) ist ein Projekt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Das i-Kfz-Projekt wird stufenweise umgesetzt. In der 1. und 2. Stufe war es möglich, Fahrzeuge online außer Betrieb setzen zu lassen beziehungsweise eine Wiederzulassung nach Abmeldung vorzunehmen. Mit der am 01.10.2019 in Kraft getretenen 3. Stufe wird dem Fahrzeughalter/Antragsteller ermöglicht, weitere Standardzulassungen und Adressänderungen selbst online vorzunehmen. Der Gang zur Zulassungsbehörde soll künftig für Standardfälle entfallen können. Technisch wurde dazu bundesweit Online-Portale der Kfz-Zulassungsbehörden eingerichtet (i-Kfz-Portale). Dadurch ist ein Zugang zum Verfahren der Fahrzeugzulassung über die informationstechnischen Einrichtungen der Kommunen (i-Kfz-Portale) eröffnet.
Ab dem 01.10.2019 sind folgende Zulassungsarten online möglich:
- Neuzulassung
- Wiederzulassung
- Umschreibung mit und ohne Kennzeichenwechsel
- Außerbetriebsetzung Kfz
- Adressänderung des Halters
Die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme beschränken sich derzeit nur auf natürliche Personen. Bitte beachten Sie: Sie müssen sich, um die Funktionen nutzen zu können, auf dem Portal mit Ihrem neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (Online-Ausweisfunktion muss freigeschaltet sein) durch ein entsprechendes Lesegerät (z.B. ein aktuelles Smartphone) online identifizieren. Des Weiteren werden nur vollständige und richtige Anträge vom Portal zugelassen. Bei Fehlermeldungen ist es erforderlich, Ihr Anliegen direkt bei der Zulassungsbehörde bearbeiten zu lassen.
Die weiteren Voraussetzungen und Informationen zum Thema i-Kfz finden Sie hier.
Detaillierte Informationen finden Sie direkt auf unserem i-Kfz-Online-Portal.