Ihr neu erworbenes Gebrauchtfahrzeug ist außer Betrieb gesetzt und war vorher im Landkreis Oldenburg zugelassen.
Sollten die ehemaligen Kennzeichenschilder noch vorhanden sein und wurden diese bei der Außerbetriebsetzung reserviert, können Sie diese weiter nutzen. Sie müssen diese dann zur Zulassung mitbringen.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur Schilder weiter nutzen dürfen, die bereits das blaue EU Zeichen enthalten.