Ihr neu erworbenes Fahrzeug ist außerhalb des Landkreises Oldenburg zugelassen.
Bei einem Halterwechsel eines außerhalb des Landkreises Oldenburgs zugelassenen Fahrzeugs können die auswärtigen Kennzeichen übernommen werden.
Ihr neu erworbenes Fahrzeug ist außerhalb des Landkreises Oldenburg zugelassen.
Bei einem Halterwechsel eines außerhalb des Landkreises Oldenburgs zugelassenen Fahrzeugs können die auswärtigen Kennzeichen übernommen werden.
Hinweis: Von einem noch zugelassenen Fahrzeug können die Kennzechen weitergeführt werden und müssen nicht zum entsiegeln vorgelegt werden.
Bei Vollmacht:
Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen!
Hinweis:
Bei der Außenstelle in Bookholzberg gibt es keinen Schilderprägedienst.
Hinweis:
Seit dem 01.03.2007 gilt bei Fahrzeugzulassungen die Zulassungspflicht am Wohnsitz oder Sitz des Fahrzeughalters (§ 46 Abs. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung, FZV).
Das heißt, dass ein Fahrzeug nur am alleinigen bzw. Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters angemeldet werden kann. Eine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Wohnsitzen besteht nicht mehr.
Fachdienst 21 - Bürgerbüro | |
Rathaus Mühlenstraße 2-4 27777 Ganderkesee Telefon: 04222 44-300 Telefax: 04222 44-520 E-Mail: buergerbuero@ganderkesee.deHomepage: https://www.ganderkesee.de/rathaus/verwaltung/onlinetermine/ | |
Außenstelle Bookholzberg Stedinger Str. 65 27777 Ganderkesee Telefon: 04223 7091-0 |