Ein Kraftfahrzeugkennzeichen wird in der Regel bei der Zulassung eines (kennzeichenpflichtigen) Fahrzeuges zugeteilt.
Nach der Zulassung kann das Kraftfahrzeugkennzeichen jederzeit auf Wunsch geändert werden.
Bei Verlust oder Diebstahl und bei Unleserlichkeit des Kennzeichens muss eine Änderung vorgenommen werden.
Hinweis: Die benötigten Unterlagen variieren je nachdem, ob ein Kennzeichen auf Wunsch geändert wird oder bei Verlust, Diebstahl bzw. Unleserlichkeit ersetzt werden muss.