Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz

Verfahrensablauf

Ein Kraftfahrzeugkennzeichen wird in der Regel bei der Zulassung eines (kennzeichenpflichtigen) Fahrzeuges zugeteilt.

Nach der Zulassung kann das Kraftfahrzeugkennzeichen jederzeit auf Wunsch geändert werden.

Bei Verlust oder Diebstahl und bei Unleserlichkeit des Kennzeichens muss eine Änderung vorgenommen werden.

Hinweis: Die benötigten Unterlagen variieren je nachdem, ob ein Kennzeichen auf Wunsch geändert wird oder bei Verlust, Diebstahl bzw. Unleserlichkeit ersetzt werden muss.


Ersatz:
wegen Diebstahl oder Verlust
wegen Unleserlichkeit 

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • bisherige/s Kennzeichenschild/er
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • ggf. Vollmacht, einschließlich Personalausweis / Pass mit Meldebescheinigung des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht; die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt)
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
  • Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente bei Minderjährigen
  • ggf. Ausdruck der Bestätigung der Reservierung
Rechtsgrundlage
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

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