Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen unverzüglich ersetzt werden.
Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Unleserlichkeit
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Der Fahrzeughalter muss ein neues Kennzeichen anfertigen und bei der KFZ - Zulassungsstelle mit dem Dienstsiegel des Landkreises versehen lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Personalausweis des Halters (bzw. des Gewerbetreibenden/Geschäftsführers). Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung.
- bisherige/s Kennzeichenschild/er
- neue/s Kennzeichenschild/er
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Bei Neusiegelung des hinteren Kennzeichens: Berichte der letzten Hauptuntersuchung (sofern bereits einmal durchgeführt)
- ggf. Vollmacht, einschließlich Personalausweis / Pass mit Meldebescheinigung des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Welche Gebühren fallen an?
- Die Gebühren betragen für die Absiegelung des vorderen Kennzeichens: 3,80 EUR
- Die Gebühren betragen für die Absiegelung des hinteren Kennzeichens: 4,30 EUR
- Die Gebühren betragen für die Absiegelung beider Kennzeichen: 5,50 EUR
- Es können Kosten für das Prägen der Kfz-Kennzeichen entstehen
Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen!
Hinweis:
Bei der Außenstelle in Bookholzberg gibt es keinen Schilderprägedienst.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- Kreditkarte
- EC-Kartenzahlung
Rechtsgrundlage
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Ansprechpartner/in für die Kommune Gemeinde Ganderkesee
Fachdienst 21 - Bürgerbüro | |
Rathaus Mühlenstraße 2-4 27777 Ganderkesee Telefon: 04222 44-300 Telefax: 04222 44-520 E-Mail: buergerbuero@ganderkesee.deHomepage: https://www.ganderkesee.de/rathaus/verwaltung/onlinetermine/ | |
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