Oldtimerkennzeichen / H Kennzeichen
(für Ganderkeseer Bürger auch in Ganderkesee möglich, ansonsten nur beim Landkreis Oldenburg!)
Wenn Ihr Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist (es gilt der Tag der Erstzulassung) kann es als Oldtimer mit einem historischen Kennzeichen zugelassen werden.
Hierfür muss eine Einzelabnahme für historische Fahrzeuge bei einer anerkannten technischen Prüfstelle durchgeführt und ein spezielles Gutachten nach § 23 STVZO für Ihr Fahrzeug erstellt werden.
Dieses Gutachten, das nicht älter als 1 Jahr sein darf, ist die Voraussetzung für die Zuteilung eines historischen Kennzeichens. Es gilt solange das Fahrzeug zugelassen ist. Wird das Fahrzeug länger als sechs Monate abgemeldet, ist bei der Wiederzulassung ein neues Gutachten vorzulegen.
Sollten Sie aufgrund der Fahrzeugbeschaffenheit ein bauartbedingt kleineres Kennzeichen benötigen, muss das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden, um eine evtl. Zuteilung von kleinen Kennzeichen prüfen zu können. Historische Kennzeichen enthalten am rechten Rand ein H.
Hinweis:Seit dem 01.03.2007 gilt bei Fahrzeugzulassungen die Zulassungspflicht am Wohnsitz oder Sitz des Fahrzeughalters (§ 46 Abs. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung, FZV).
Das heißt, dass ein Fahrzeug nur am alleinigen bzw. Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters angemeldet werden kann. Eine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Wohnsitzen besteht nicht mehr.