Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre)

Allgemeine Informationen

Das historische Kennzeichen (auch „H-Kennzeichen“ bzw. „Oldtimerkennzeichen") ist ein reguläres Kennzeichen mit einem „H“ als abschließendes Zeichen für ein historisches Kraftfahrzeug.

Dieses wird vergeben:
 nach einer Prüfung auf zeitgenössisch originalen Zustand, und
 wenn das Fahrzeug nachweislich mindestens 30 Jahre alt ist. 

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief  / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • bisherige/s Kennzeichenschild/er (entfällt bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug)
  • Versicherungsbestätigung (entfällt  bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Gutachten gemäß § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen
  • ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Welche Gebühren fallen an?
  • Verwaltungsgebühren = je nach Zulassungsart
  • ggf. Wunschkennzeichen = 10,20 EUR
  • ggf. Kosten einer Kennzeichenreservierung = 2,60 EUR
  • bei ungetypten Fahrzeugen, d.h. Fahrzeuge, deren technische Daten nicht bereits durch das Kraftfahrtbundesamt gespeichert wurden, erhöht sich die Verwaltungsgebühr um 15,30 EUR
  • Ggf. Ausstellung von EU-Fahrzeugpapieren (wenn noch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein der alten Art vorhanden ist) = 3,60 EUR + 5,10 EUR Brieftausch
  • Es können Kosten für das Prägen der Kfz-Kennzeichen entstehen

Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen!

Hinweis:
Bei der Außenstelle in Bookholzberg gibt es keinen Schilderprägedienst.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Kreditkarte
  • EC-Kartenzahlung
Rechtsgrundlage
  • §§ 9, 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

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