Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen (Nachträglicher Wechsel)

Allgemeine Informationen

Nachträglicher Wechsel auf Saisonkennzeichen

Ein Saisonkennzeichen können Sie für einen Zeitraum von mind. 2 bis höchstens 11 Monate des Jahres beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gültiger Personalausweis des Halters (bzw. des Gewerbetreibenden/Geschäftsführers). Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (Fahrzeugbrief und -schein)
  • Die bisherigen Kennzeichenschilder sind zum Entstempeln vorzulegen
  • Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) für Saisonkennzeichen
  • Bei Erledigung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht des Halters, dass Bevollmächtigter den Wechsel auf Saisonkennzeichen in seinem Namen vornehmen darf (die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können)
Welche Gebühren fallen an?
  • Verwaltungsgebühren = 27,10 EUR
  • Ggf. Ausstellung von EU-Fahrzeugpapieren (wenn noch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein der alten Art vorhanden ist) = 3,60 EUR + 5,10 EUR Brieftausch
  • Es können Kosten für das Prägen der Kfz-Kennzeichen entstehen

Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen!

Hinweis:
Bei der Außenstelle in Bookholzberg gibt es keinen Schilderprägedienst.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Kreditkarte
  • EC-Kartenzahlung
Rechtsgrundlage
  • § 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 21 - BürgerbüroStandort anzeigen
Rathaus
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44-300
Telefax: 04222 44-520
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