Grüne Kennzeichen sind reguläre Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund für steuerbefreite Fahrzeuge, z. B.:
- landwirtschaftliche Fahrzeuge,
- Fahrzeuge von gemeinnützigen Organisationen,
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
- Anhänger zu Sportzwecken (z.B. Bootstrailer)
Fahrzeuge mit dem grünen Kennzeichen dürfen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
Besonderheiten:
Ausnahmen betreffen z. B. Fahrzeuge von Behörden, Diplomaten oder Schwerbehinderten und sollten bei der Zulassungsstelle erfragt werden.