Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung: Ausstellung

Allgemeine Informationen

Lebens- , Haushalts- und Meldebescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten und Ihre Anschrift hervorgehen.

Sie werden zur Vorlage bei Behörden (z.B. Haushalts- und Lebensbescheinigungen für die Familienkasse der Agentur für Arbeit, Meldebescheinigungen für Rentenzwecke etc.) oder für private Zwecke benötigt.

Inhalt der Bescheinigungen:

Meldebescheinigung - enthält Angaben über Name, Vorname, Geburtsdatum und -Ort, Zuzugsdatum und Meldeanschrift.

erweiterte Meldebescheinigung – enthält ergänzend zur Meldebescheinigung je nach Wunsch auch Angaben über gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder, Familienstand, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften sowie Ein- und Auszugsdatum.

Haushaltsbescheinigung - enthält darüber hinaus eine Bestätigung der Meldebehörde, welche minderjährige Kinder des Antragstellers im gemeinsamen Haushalt gemeldet sind. Sie wird nur zur Vorlage bei der Kindergeldkasse ausgestellt.

Lebensbescheinigung - die Meldebehörde bestätigt, dass die Person im Melderegister geführt ist und lebt (kann nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden).

steuerliche Lebensbescheinigung - Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigten lebte. Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von den Gemeinden ausgestellt. Bitte wenden Sie sich an ihr zuständiges Finanzamt.

Verfahrensablauf

Die Anträge der Lebensbescheinigungen müssen persönlich in den Bürgerbüros, alle anderen können auch durch eine andere Person mit einer schriftlichen Vollmacht beantragt werden.

Für folgende Bescheinigungen ist auch ein Onlineantrag möglich:
einfache Meldebescheinigung
erweiterte Meldebescheinigung

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Meldebescheinigung und Haushaltsbescheinigung:
    Personalausweis /Pass, ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis /Pass der bevollmächtigten Person.
  • Lebensbescheinigung z.B. für Rentenzwecke:
    Personalausweis /Pass und Schreiben des Rententrägers. Die Lebensbescheinigung kann nur persönlich beantragt werden.
Welche Gebühren fallen an?
  • einfache Meldebescheinigung: 7,50 EUR
  • erweiterte Meldebescheinigung: 9,00 EUR
  • Meldebescheinigung zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. einem Konsulat oder der Ausländerbehörde): gebührenfrei
  • Haushaltsbescheinigung: gebührenfrei
  • Lebensbescheinigung für Rentenzwecke: gebührenfrei
Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Kreditkarte
  • EC-Kartenzahlung
Bearbeitungsdauer

Die Bescheinigungen werden bei persönlicher Vorsprache und nach Zahlung der Gebühr sofort ausgehändigt.


zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 21 - BürgerbüroStandort anzeigen
Rathaus
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44-300
Telefax: 04222 44-520
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­gan­der­ke­see.­de/rat­haus/­ver­wal­tung/on­li­ne­ter­mi­ne/
Außenstelle Bookholzberg
Stedinger Str. 65
27777 Ganderkesee
Telefon: 04223 7091-0