Melderegisterauskunft Erteilung einfach

Allgemeine Informationen

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde

  • Familienname,
  • Vornamen,
  • Doktorgrad und
  • derzeitige Anschriften

zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die zuständige Stelle Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

Sofern Sie weitere Daten zu einer Person wissen möchten, handelt es sich um eine erweiterte Melderegisterauskunft.

Verfahrensablauf

Eine einfache Melderegisterauskunft erhalten Sie online, mit formlosem schriftlichen Antrags oder bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro.

Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind leider nicht zulässig.

Eine schriftliche Anfrage wird nur bearbeitet, wenn die Gebühr für die Auskunftserteilung vorab entrichtet wird durch:

  • Barzahlung
  • Überweisung der Gebühr unter folgender Angabe „EMA-Gebühr Meldeanfrage“ sowie dem Namen des Einwohners, über den die Auskunft erteilt werden soll. (Bitte legen Sie einen Zahlungsbeleg Ihrer Anfrage bei). Das zentrale Bankkonto der Gemeinde Ganderkesee finden Sie hier.

Hinweis:
Lässt sich die gesuchte Person nicht eindeutig ermitteln oder besteht zu dieser Person eine Auskunftssperre, kann keine Auskunft erteilt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person zu der eine einfache Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.

Voraussetzungen
  • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
  • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
  • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
  • Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die zuständige Stelle richten und bei der zuständigen Stelle eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der zuständigen Stelle zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
  • Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
  • Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?

bei persönlicher Vorsprache:

  • Personalausweis

bei schriftlicher Beantragung:

  • formloser Antrag mit den Daten zur gesuchten Person
  • Nachweis über die gezahlte Gebühr (ggf. Verrechnungsscheck)

Hinweis:
Der formlose Antrag kann auch per Fax (04222-44-520) oder E-Mail (buergerbuero[ at ]ganderkesee.de) - mit den entsprechenden Kontaktdaten - gestellt werden. Der Überweisungsbeleg für die Gebühren der Melderegisterauskunft kann dem Fax/E-Mail beigefügt werden.

Welche Gebühren fallen an?
  • Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Gebühr: 

    • 5,00 Euro bei Nutzung des Onlinedienstes
    • 9,00 Euro bei schriftlicher oder persönlicher Abfrage (private Zwecke)
    • 12,00 Euro bei schriftlicher oder persönlicher Abfrage (gewerbliche Zwecke)

    Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

  • dient die Melderegisterauskunft gewerblichen Zwecken, so erhöht sich die Gebühr um 3,00 EUR.

zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 21 - BürgerbüroStandort anzeigen
Rathaus
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44-300
Telefax: 04222 44-520
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­gan­der­ke­see.­de/rat­haus/­ver­wal­tung/on­li­ne­ter­mi­ne/
Außenstelle Bookholzberg
Stedinger Str. 65
27777 Ganderkesee
Telefon: 04223 7091-0