Parteien und Wählergruppen können 6 Monate vor der Parlaments- oder Kommunalwahl eine einfache Auskunft aus dem Melderegister für Gruppen von Wahlberechtigten erhalten, wenn diese keinen Widerspruch eingelegt haben.
Eine Gruppe von Wahlberechtigten sind z. B. alle Bürger zwischen 18 und 25 Jahre.
Wichtig: Der Datenempfänger muss die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl löschen.
Die einfache Auskunft umfasst:
- Vor- und Zuname
- Doktorgrad
- letzte Meldeanschrift