Melderegisterauskunft sperren

Allgemeine Informationen

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird durch die Meldebehörde eingetragen,

  • von Amts wegen, oder
  • auf Antragstellung des Betroffenen, dann
  • mit Nachweis, dass durch eine eventuelle Auskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen besteht (z. B. über schriftliche Begründung oder Gerichtsurteil, wird im Einzelfall durch die Dienststelle geprüft),
  • gilt befristet bis zum Ende des 2. auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres, kann auf Antrag verlängert werden.

Bei der Übermittlungssperre können Bürger die Weitergabe ihrer Daten aus dem Melderegister verhindern:

  • an Parteien und Wählergruppen in Zusammenhang mit Wahlen
  • an Institutionen, die Auskunft zu Alters- und Ehejubiläen haben möchten (hier gelten landesrechtliche Regelungen)
  • an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  • bei Adressbucheinträgen

Wenn für die gesuchte Person eine Auskunftssperre besteht, wird die Auskunft verweigert.

Ausnahme: Bei schriftlicher Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses wägt die Behörde die Interessenlage der zu schützenden Person und des Auskunftssuchenden ab und erteilt die Auskunft gegebenenfalls doch. Zur Glaubhaftmachung dienen z. B. schriftliche Begründungen oder eidesstattliche Versicherungen einer Person

Antrag auf Eintragung einer Sperre:

Ein Antrag zu Auskunftssperren muss mit entsprechenden Nachweisen gestellt werden und ist daher nur persönlich möglich.

Eine Übermittlungssperre kann schriftlich oder online beantragt werden.

 

An wen muss ich mich wenden?

Bürgerbüro Ganderkesee

Telefon: 04222 44-300
E-Mail: 

Bürgerbüro Bookholzberg

Telefon: 04223 7091-0
E-Mail: 

Welche Unterlagen werden benötigt?

entfällt

Rechtsgrundlage

§ 51 Bundesmeldegesetz


Ansprechpartner/in
Gemeinde Ganderkesee
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44-0
Telefax: 04222 44-120
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­gan­der­ke­see.de
Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
zusätzlich:
Montag und Dienstag:
14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 - 18:00 Uhr