Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Gemeinde.
Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke
Allgemeine Informationen
Was sollte ich noch wissen?
Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.
Ansprechpartner/in
Frau M. Saalfeld | |
Amt / Bereich Fachdienst 16 - Öffentlichkeitsarbeit / Bücherei (Leitung) Rathaus, Zimmer 136 // 1. OG Mühlenstraße 2-4 27777 Ganderkesee Telefon: 04222 44610 Telefax: 04222 44120 E-Mail: m.saalfeld@ganderkesee.de |