Personalausweis beantragen

Allgemeine Informationen

Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet einen Personalausweis zu führen.
(Ausgenommen hiervon sind Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen).

Zum 01. November 2010 wurde der neue, elektronische Personalausweis eingeführt.

Allgemeine Informationen über den neuen Personalausweis erhalten Sie auf der
Internetseite:
 www.personalausweisportal.de

Die Broschüre "Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis", (PDF-Dokument, 2,39 MByte) finden Sie hier:

Verfahrensablauf

Beantragung:

Die Beantragung eines Personalausweises ist in Ganderkesee nur möglich, wenn Sie hier mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde möglich.

Zur Beantragung eines Personalausweises sprechen Sie bitte persönlich im Bürger-Service-Büro Ganderkesee oder Bookholzberg vor. Eine andere Person mit Vollmacht kann dies nicht für Sie erledigen.

In Medienberichten wurde von einem Gesetzesentwurf zur Einreichung digitaler Passbilder berichtet. Der Entwurf sieht vor, dass Passbilder nur noch in digitaler Form eingereicht werden können. Bislang ist dies jedoch lediglich ein Entwurf und es gibt noch keine genaueren Informationen.


Selbstbedienungsterminal:

Mit Hilfe des Selbstbedienungsterminals können Bürgerinnen und Bürger die für die Beantragung eines deutschen Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass sowie die vorläufigen Ausweisdokumente) notwendigen biometrischen Daten wie Foto, Unterschrift und Fingerabdrücke bereits vor der Antragstellung erfassen und digitalisieren lassen.

Das Foto wird nicht mehr ausgedruckt, sondern digital in das Fachverfahren übertragen. Dort stehen die erfassten Daten anschließend den Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros Ganderkesee für die Antragstellung zur Verfügung.

Die Nutzung des Selbstbedienungsterminals kostet zusätzlich 7,80 €.


Bearbeitungsdauer/Abholung:

Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt ca. 3-4 Wochen.

Die Übersendung des Briefes der Bundesdruckerei mit PIN, Puk und Sperrkennwort ist gleichzeitig die Mitteilung, dass das Ausweisdokument 2-3 Tage später bei der Meldebehörde abgeholt werden kann.

Den Bestellstatus zur Abholung des Ausweises oder Passes können Sie auch Online abfragen. Die dafür benötigte Dokumentennummer ist bei der Antragstellung ausgehändigt worden. Zur Pass-/Personalausweis-Statusabfrage gelangen Sie hier.

Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgestellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • bisheriger Personalausweis bzw. Kinderausweis / Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • Sollten Sie Ihren alten Personalausweis verloren haben, bringen Sie bitte Ihren Reisepass (auch wenn dieser abgelaufen ist) sowie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde) mit.
  • ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate), biometrisches Lichtbild
    Weitere Informationen zu den Passbildern finden Sie als Download hier: Anforderungen der Bundesdruckerei
  • bei Ausstellung eines Personalausweises an unter 16-jährige: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sowie Personalausweise oder Reisepässe aller Erziehungsberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten

    Das Einverständnis kann formlos oder mit dem unten im Download zur Verfügung stehenden Formular erteilt werden. Die Ausweise der Erziehungsberechtigten sind zusammen mit der Einverständniserklärung bei der Beantragung im Original oder als Kopie – was auch ein FAX mit einschließt – vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
  • 37,00 EUR für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren (Gültigkeitsdauer: 10 Jahre)
  • 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren (Gültigkeitsdauer: 6 Jahre)
  • 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
  • 13,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
  • 30,00 EUR Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Kreditkarte
  • EC-Kartenzahlung
  • Apple Pay
Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?

Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.


zuklappenAnsprechpartner/in
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Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44-300
Telefax: 04222 44-520
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­gan­der­ke­see.­de/rat­haus/­ver­wal­tung/on­li­ne­ter­mi­ne/
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Stedinger Str. 65
27777 Ganderkesee
Telefon: 04223 7091-0