Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn sich Ihr Familienname also zum Beispiel nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder, falls sich deren Namen mit der Heirat ebenfalls ändern.
Der Name kann nicht im bisherigen Personalausweis geändert werden, sondern muss neu beantragt werden.
Max. 8 Wochen vor der Eheschließung kann der Personalausweis auf den zukünftigen Familiennamen bestellt werden, hierfür ist die Vorlage der Urkunde zur künftigen Namensführung vom Standesamt vorzulegen.
Nach der erfolgten Eheschließung kann auch ein für 3 Monate gültiger, vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.