Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies dem Bürgerbüro mitzuteilen und hier ebenso vorzulegen.
Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.
Welche Gebühren fallen an?
- 6,00 EUR Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- 6,00 EUR für das Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Anträge / Formulare
Ansprechpartner/in
Fachdienst 21 - Bürgerbüro | |
Rathaus Mühlenstraße 2-4 27777 Ganderkesee Telefon: 04222 44-300 Telefax: 04222 44-520 E-Mail: buergerbuero@ganderkesee.deHomepage: https://www.ganderkesee.de/rathaus/verwaltung/onlinetermine/ | |
Außenstelle Bookholzberg Stedinger Str. 65 27777 Ganderkesee Telefon: 04223 7091-0 |