Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden

Allgemeine Informationen

Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies dem Bürgerbüro mitzuteilen und hier ebenso vorzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.

Welche Gebühren fallen an?
  • 6,00 EUR Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • 6,00 EUR für das Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.


zuklappenAnsprechpartner/in
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Rathaus
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