Pflanzenrückschnitt

Allgemeine Informationen

Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte sind verpflichtet, Pflanzen auf ihren Grundstücken, die in den Straßenraum hineinragen, zurückzuschneiden.

Äste von Bäumen oder Sträuchern, die von privaten Grundstücken in den Straßenraum hineinragen, müssen von den Eigentümern und Nutzungsberechtigten zurückgeschnitten werden. Dies gilt insbesondere im Bereich von Straßenkreuzungen und -einmündungen, aber auch für Geh- und Radwege, um eine Gefährdung für deren Nutzer zu vermeiden. Straßenlaternen und Verkehrszeichen müssen ebenso von Bewuchs befreit werden.

Bei einem Verkehrsunfall wegen Sichtbehinderung kann dem Grundstückseigentümer eine Mitschuld und eine entsprechende Schadenersatzpflicht zugesprochen werden.

Sollte behindernder Bewuchs, der von gemeindeeigenen Grundstücken ausgeht, übersehen worden sein, nimmt der Kommunalservice NordWest (Telefon: 04222 94650) entsprechende Meldungen gerne entgegen.

Rechtsgrundlage

§ 9 Abs. 1 Nds. Straßengesetz


zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Gemeinde Ganderkesee
Herr T. IlgazStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 42 - Straßen und Verkehr
Rathaus, Zimmer 224 // 2. OG
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44609
Telefax: 04222 44120
E-Mail:
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27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 9465-0
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.­kom­mu­nal­ser­vice-nw.­de/ho­me/

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