Realverbandswege sind straßenrechtlich Privatwege, grds. nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet, aber für den Interessentenverkehr offen zu halten.
Eigentümer des Realverbandsweges sind die anliegenden Grundstückseigentümer; diese bilden den Realverband. Der Realverband ist verkehrssicherungspflichtig und zuständig für die Wegeunterhaltung. Hat der Realverband keinen Vorstand und keine Satzung, so vertritt die Gemeinde diesen nach außen.