Das Rechnungsprüfungsamt der Gemeinde Ganderkesee ist als unabhängige und weisungsfreie Stelle dem Rat der Gemeinde unmittelbar unterstellt und für die Haushalts- und Finanzkontrolle der Gemeindeverwaltung und ihrer Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft verantwortlich.
Neben der Prüfungs- und Kontrollfunktion berät das Rechnungsprüfungsamt die Verwaltung dahingehend, dass die Aufgaben nach Recht und Gesetz durchgeführt werden und die öffentlichen Mittel (Steuern und sonstige öffentliche Abgaben) effektiv und effizient eingesetzt werden.
Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes ergeben sich aus § 155 NKomVG. Diese sind insbesondere:
- die Prüfung der Jahresabschlüsse
- die laufende Prüfung der Kassenvorgänge und der Belege zur Vorbereitung des Jahresabschlusses
- die dauernde Überwachung der Kassen der Kommune und ihrer Eigenbetriebe sowie die Vornahme der regelmäßigen und unvermuteten Kassenprüfungen, unbeschadet der Vorschriften über die Kassenaufsicht
- die Prüfung von Vergaben vor Auftragserteilung
- die Prüfung von Verwendungsnachweisen