Sofern Sie ins Ausland verreisen möchten, ist für die Einreise in einige Länder die Vorlage eines aktuellen Reisepasses notwendig. Er enthält Ihre persönlichen Daten und ein Lichtbild. Außerdem müssen Sie bei der Beantragung Fingerabdrücke abgeben. Daten, Bild und Fingerabdrücke werden auf einem Chip im Reisepass gespeichert.
Die Beantragung eines Reisepasses ist in Ganderkesee nur möglich, wenn Sie hier mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.
Wichtige Hinweise:
Auf der Internetseite www.auswaertiges-amt.de können Sie unter dem Stichwort Reise- und Sicherheitshinweise zu Ihrem Reiseland erfahren, welche Dokumente für die Einreise notwendig sind.
Kinder können nicht mehr in die Reisepässe der Eltern eingetragen werden. Sie benötigen ein eigenes Ausweisdokument. Eine vor dem 01.11.2007 vorgenommene Eintragung eines Kindes bleibt bis zum Ende der Geltungsdauer des Dokumentes gültig. Sofern ein Kind bereits vor dem 01.11.2007 in den elterlichen Reisepass eingetragen wurde, kann eine Aktualisierung des Kindereintrags durch Einbringung eines neuen Lichtbildes auch nach dem 01.11.2007 erfolgen. Weitere Informationen zu dem Kinderreisepass finden Sie hier:
Ausstellung Reisepass für Minderjährige:
Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren sind jedoch keine Fingerabdrücke zu erfassen.
Bei der Ausstellung an Kinder ist die Unterschrift durch das Kind zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Dokumentes das 10. Lebensjahr vollendet hat; die Leistung der Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig, sofern sie das 6. Lebensjahr vollendet haben.
Für unverheiratete Minderjährige müssen beide Elternteile den Antrag stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam obliegt. Der Antrag kann von einem Elternteil gestellt werden, wenn ihn der andere Elternteil hierzu schriftlich bevollmächtigt hat. Eine entsprechende Vollmacht finden Sie im Downloadbereich. Wenn ein Elternteil alleiniges Sorgerecht für das Kind hat, ist dies nachzuweisen. In diesen Fällen kann die Antragsstellung durch diesen einen Elternteil erfolgen.
Ab 12. Januar 2009 ist bei Reisen in die USA zu beachten:
Auch deutsche Staatsangehörige müssen für die visumfreie Einreise in die USA - zusätzlich zu einem regulären maschinenlesbaren bordeauxroten Reisepass - zwingend im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sein. Näheres erfahren Sie hier.
Sonderfälle Reisepass:
Reisepass für Vielreisende:
"Vielreisende" können einen Reisepass mit insgesamt 48 Seiten - statt wie üblich mit 32 Seiten - für zusätzliche Visaeinträge beantragen. Es gelten die gleichen Produktinformationen wie beim "Reisepass".
"Ungünstige" Länderkombinationen:
Bei der Einreise in verschiedene Länder kann es durch "Länderkombinationen" Probleme geben. Einreisestempel bestimmter Länder im Pass machen die Einreise in bestimmte andere Länder mit diesem Pass unmöglich. Es gibt solche Beispiele in: Israel - Palästina - Saudi-Arabien. Wenn Sie solche "Reisekombinationen" planen, kann ein 2. Reisepass ausgestellt werden. Ein zweiter Reisepass hat immer nur eine Gültigkeit von 6 Jahren.
Reisepass aus beruflichen Gründen:
Ist die Ausstellung eines 2. Reisepasses aus beruflichen Gründen notwendig (z.B. parallele Visabeantragung), ist für die Beantragung eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig. Ein zweiter Reisepass hat immer nur eine Gültigkeit von 6 Jahren.
Die Kosten und das Procedere sind identisch mit dem "Standard"-Reisepass.