Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

Allgemeine Informationen

Der Reisepass muss immer die aktuellen Daten des Passinhabers enthalten.

Ändern sich die persönlichen Daten des Passinhabers, muss ein neuer Reisepass mit den aktuellen Daten ausgestellt werden. Die persönlichen Daten können nicht im bisherigen Reisepass geändert werden.

Zu den persönlichen Daten zählen insbesondere

  • Vorname
  • Familienname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

Der Reisepass ist auch erhältlich als Express-Pass und als 48-Seiten-Pass, siehe dazu Reisepass mit 48 Seiten für Vielreisende beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist immer die Meldebehörde am Hauptwohnsitz des Antragstellers.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
  • alter Reisepass
  • Nachweis über die zu ändernden Daten, beispielsweise Bescheinigung des Standesamtes über die künftige Namensführung
Welche Gebühren fallen an?

37,50 Euro für Antragsteller unter 24 Jahre alt
59,00 Euro für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre alt

Bei Bedarf zuzüglich:
32,00 Euro für Expresslieferung
22,00 Euro für 48-Seiten-Pass

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Kreditkarte
  • EC-Kartenzahlung
Bearbeitungsdauer

3 bis 4 Wochen nach Antragstellung kann der Reisepass abgeholt werden.

Bei Expressbestellung kann der Reisepass nach 3 Werktagen abgeholt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Biometrietaugliche Passbilder nach der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei:
http://www.bundesdruckerei.de/sites/default/files/fotomustertafel_300dpi.pdf


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