Der Reisepass muss immer die aktuellen Daten des Passinhabers enthalten.
Ändern sich die persönlichen Daten des Passinhabers, muss ein neuer Reisepass mit den aktuellen Daten ausgestellt werden. Die persönlichen Daten können nicht im bisherigen Reisepass geändert werden.
Zu den persönlichen Daten zählen insbesondere
- Vorname
- Familienname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Der Reisepass ist auch erhältlich als Express-Pass und als 48-Seiten-Pass, siehe dazu Reisepass mit 48 Seiten für Vielreisende beantragen.