Der Reisepass muss immer die aktuellen Daten des Passinhabers enthalten.
Ändert sich durch Heirat der Familienname des Passinhabers, muss ein neuer Reisepass auf den neuen Namen ausgestellt werden, sonst ist der Reisepass ungültig.
Der Name kann nicht im bisherigen Reisepass geändert werden.
Max. 8 Wochen vor der Eheschließung kann der Reisepass auf den zukünftigen Familiennamen bestellt werden.
Der fertige Reisepass kann dann nach erfolgter Eheschließung unter Vorlage der Heiratsurkunde abgeholt werden.
Der Reisepass ist auch erhältlich als Express-Pass und als 48-Seiten-Pass, siehe dazu Reisepass mit 48 Seiten für Vielreisende beantragen.